Oltimergutachten:
Neben den Schadengutachten, wie man sie von den Neufahrzeugen kennt, stehen
wir Ihnen auch als Sachverständigen für spezielle Oldtimer-Bewertungen
zur Verfügung.
Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt
man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert.
Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders
aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können. Da im Schadenfall,
z. B. bei Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der
Wert nicht mehr eruiert werden kann, ist es äußerst ratsam, eine
ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.
Auch beim Kauf eines Oldtimers helfen wir Ihnen weiter:
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden
nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten
Kauf führen können und hohe Folgekosten nach sich ziehen. Es ist
somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen
zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert
feststellt.
Die Kosten hierfür machen sich bezahlt.
Umfang der Bewertung
Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche
Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum,
Innenraum, Lackierung etc.
Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis
eine Gesamtzustandsnote.
Was wird dokumentiert?
Eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Vorbesitzer,
Modellgeschichte, Restaurationsaufwand etc. werden in der ausführlichen
Bewertung dokumentiert, ebenso wie die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.
Wozu dient die Bewertung?
Neben der Verwendung als Bewertung für die Versicherungseinstufung, bietet
diese Bewertungsform Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des
Oldtimers nachzuweisen und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da
es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.
Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt,
d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert
geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.
Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt
und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig
gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag),
die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale
Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung
(Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter
Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert
ist MWSt.-neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht
(§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte
im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges
Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt
eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten
oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter
Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.)
- dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach
Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.
Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung
eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen
gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten),
zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder
belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen
Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige
Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation
wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen
erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut
gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche
Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Wertgutachten:
Was ein Fahrzeug wirklich wert ist, wird spätestens dann interessant,
wenn es den Besitzer wechselt.
Beispielsweise
• bei Kauf oder Verkauf
• zur Finanzierung eines Gebrauchten durch die Bank
• für Versicherungen
• bei Erbschaften
• bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
Anstatt grob und vielleicht mit großem Verlust zu schätzen, sollten
Sie lieber auf Nummer Sicher gehen und sich auf die anerkannte Kompetenz eines
Sachverständigen-Wertgutachten verlassen.
Das wird beansprucht wenn es darum geht, den aktuellen Wert von Fahrzeugen
aller Art genau zu beziffern.
Durch langjährige Erfahrung und Know-how genießen unsere Gutachten
bei allen Beteiligten großes Vertrauen.
Unsere neutralen Wertgutachten dienen als verlässliche Entscheidungsbasis
für Vertragsabschlüsse und sind ein glaubwürdiges Zeugnis für
Verhandlungspartner.
Zwei Schritte führen zum Wertgutachten:
Im ersten Schritt untersuchen wir das Fahrzeug auf Schäden oder eventuell
fällige Reparaturen.
Neben dem Allgemeinzustand und der Technik begutachten wir sämtliche
Sonderausstattungen, Umbauten und Tuningmaßnahmen.
Anschließend ermitteln wir dann den genauen Fahrzeugwert.
Als Basis dient der Durchschnittswert des jeweiligen Fahrzeugtyps, dem weitere
Vergleichswerte aus Datenbank wie z.B. Schwacke hinzugefügt werden, so
z. B. regionale Marktpreise oder saisonale Schwankungen.
Zusammen mit dem in der Begutachtung erfassten individuellen Zustand, der
ermittelten Laufleistung, dem Fahrzeugalter und des Sonderzubehörs, liefern
Ihnen diese Informationen am Ende eines: den genauen Fahrzeugwert - schwarz
auf weiß.
Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die speziellen Gegebenheiten
besonders alter oder exklusiver Modelle.
Schadensgutachten:
Schadengutachten sind die Basis zur Regulierung von Sach- und Vermögensschäden.
Sie umfassen:
Reparaturumfang
Feststellung des Reparaturumfanges an beschädigten Kraftfahrzeugen aller
Art; Beurteilung der Reparaturwürdigkeit
Reparaturweg
Festlegung des sach- und fachgerechten Reparaturweges unter Berücksichtigung
der modernsten Instandsetzungstechniken und der Wirtschaftlichkeit
Reparaturkosten
Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben; ist keine Reparaturfirma
bekannt, wird mit durchschnittlichen, ortsüblichen Stunden-Verrechungssätzen
kalkuliert
Ausfalldauer
Angabe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer; Stellungnahme zur Möglichkeit
einer Notreparatur und deren Kosten.
Wertermittlungen
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes; Ermittlung des Restwertes unter Berücksichtigung
der Restwertbörsen; Stellungnahme zum merkantilen Minderwert
Lichtbilder
Aussagekräftige digitale Foto-Dokumentation zur Beweissicherung